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Trinkwasserprobenahme

Trinkwasserüberprüfung

Jährliche Legionellenprüfung des Trinkwassers – durch uns!

Am 11.05.2011 hat das Gesundheitsministerium die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in der Bundesratsfassung im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese Änderung ist zum 01.11.2011 in Kraft getreten und beinhaltet die jährliche Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen.

Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung (Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlages)

Was sind Legionellen?


Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich überall im Süßwasser entwickeln können, so auch in Trinkwasserleitungen. Ideale Bedingungen für Legionellen herrschen bei Temperarturen zwischen 25° C und 50° C, bei denen sie sich rasant vermehren. Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser besteht in der Regel nicht. Erst die Aufnahme des lungengängigen Aerosols,  z. B. beim Duschen, kann zu grippeähnlichen Erkrankungen wie dem Pontiac-Fieber bis hin zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen führen.

Wen betrifft die neue Verordnung?


Die Betreiber bzw. Inhaber einer Trinkwassererwärmungsanlage (Großanlage) sind verpflichtet, ihre Anlage auf Legionellen untersuchen zu lassen. Verwalter sollten im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung auf diese Pflicht hinweisen und entsprechende Beschlüsse der Eigentümer durchführen. Als Großanlagen gelten Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Dies betrifft alle Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage, in denen Wohnungen vermietet, entgeltlich zur Nutzung überlassen oder für sonstige gewerbliche Zwecke genutzt werden. In Deutschland sind das ca. 2 Mio Mehrfamilienhäuser.  

Wo wird die Probe genommen?


Grundlage ist die DIN EN ISO 19458 sowie das DVGW-Arbeitsblatt W551, diese sehen in der Regel eine Entnahme an folgenden Stellen vor:

  • Ausgang Trinkwasserspeicher
  • Eingang Zirkulationsleitung in den Trinkwasserspeicher
  • Weitest entfernteste Wasserentnahmestelle je Steigstrang (z. B. Dachgeschosswohnung)

Was muss ich als Vermieter, Eigentümer, Verwalter tun?


Großanlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiterhin sind jährlich Wasserproben nach DIN EN ISO 19458 zu nehmen und das Ergebnis ist innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Darüber hinaus ist das Ergebnis den Nutzern unverzüglich zugänglich zu machen, z.B. durch einen Hausaushang oder ein direktes Anschreiben. Anschließend ist das Ergebnis zehn Jahre zu archivieren.

Was ist hier zu beachten?


Bei vielen Trinkwasseranlagen müssen erst einmal die notwendigen Probenahmeventile nachgerüstet werden. Weiterhin darf die Probe nur durch einen zertifizierten Probenehmer entnommen werden. Die Probestelle ist vorher thermisch oder chemisch zu desinfizieren. Anschließend muss die Probe kurzfristig an ein akkreditiertes Labor zur Untersuchung geliefert werden, wo die Probe umgehend verarbeitet und zehn Tage bei 36°C in einem Klimaschrank gelagert wird. Danach wird das Ergebnis ausgezählt und ggf. weiter untersucht.

Was passiert, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist?


Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml Wasser erreicht bzw. überschritten, sind weitere Maßnahmen erforderlich, und zwar sogenannte weitergehende Untersuchungen. Unter Umständen ist eine thermische oder chemische Desinfektion in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt durchzuführen oder auch eine Sanierung der Anlage erforderlich, um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen.

Wie kann KALORIMETA mir bei der Erfüllung meiner Pflichten helfen?


Als erstes Messdienstunternehmen in Deutschland bietet KALORIMETA der Wohnungswirtschaft an, die jährliche Untersuchungspflicht zu übernehmen. Unser Rundum-Sorglos-Paket beinhaltet für Sie folgende Lösung:

Technische Bestandsaufnahme und Dokumentation

  • Das Nachrüsten von notwendigen Probenahmeventilen, ggf. muss eine Sanitärfirma hinzugezogen werden
  • Eindeutige Kennzeichnung und Rückverfolgung jeder Entnahmestelle
  • Erstellung eines technischen Datenblattes
  • Restantenverfolgung und Mahnwesen
  • Bei Bestandskunden Integration in die KALORIMETA-Prozesse


Probeentnahme und Logistik

  • Jährliche Probeentnahme durch zertifizierten Mitarbeiter
  • Frist- und fachgerechte Logistik zu den akkreditierten Laboren
  • Mietergerechte Abwicklung
  • Flächendeckende Außendienst-Organisation, so sind wir deutschlandweit für Sie erreichbar


Prüfung und Bericht

  • Zentrale Kommunikation zwischen KALORIMETA und einem akkreditierten Labor
  • Je nach Beauftragung Kommunikation zwischen Kunde, Labor und Gesundheitsamt


Dokumentation und Kommunikation

  • Ergebnisübermittlung an das Gesundheitsamt und den Nutzer
  • 10-jährige Archivierung


Das alles: schnell. präzise. kompetent.

Wie hoch sind die Kosten? Können diese umgelegt werden?


Am besten fordern Sie gleich Ihr persönliches Angebot per Mail oder über unser Kontaktformular an.

Die Kosten, die mit der jährlichen Legionellenuntersuchung des Trinkwassers anfallen, können als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.

Wir helfen Ihnen gerne - nutzen Sie unser Kontaktformular oder finden Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort.

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