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Kaltwasserabrechnung

Die Erfahrung hat gezeigt, dass mit dem Einbau von Kaltwasserzählern Einsparungen von bis zu 30% erreicht werden. Dies ist umso wichtiger, da die Ressource Wasser immer knapper wird. Die Preise für die Aufbereitung des Wassers und die Abwasserentsorgung steigen stetig an. Deshalb haben die Bundesländer in den Landesbauordnungen (LBO) die Verpflichtung zum Einbau von Kaltwasserzählern geregelt.

Verpflichtung zum Einbau von Kaltwasserzählern

Über die Verpflichtungen zum Einbau von Kaltwasserzählern in Ihrem Bundesland informiert Sie folgende Tabelle:

Bundesland

Aktuelle LBO vom

Neue und bestehende Gebäude

Mögliche Ausnahmen der Nachrüstungspflicht
bei bestehenden Gebäuden, wenn diese bei Nutzungsänderungen nur mit unverhältnismäßigen Aufwand erfüllt werden kann:

Gewerbe

 Wohnen

Baden-Württemberg

17.12.2009

-

JA

JA

Bayern

27.07.2009

LBO enthält derzeit keine Verpflichtung

Berlin

18.11.2009

-

JA

JA

Brandenburg

07.07.2009

LBO enthält derzeit keine Verpflichtung

Bremen

06.10.2009

-

JA

JA*

Hamburg

15.12.2009

-

JA

KEINE

Hessen

15.12.2009

-

JA

JA

Mecklenburg-Vorpommern

17.12.2009

-

JA

JA

Niedersachsen

28.10.2009

-

JA

JA

Nordrhein-Westfalen

28.12.2009

JA

JA

JA

Rheinland-Pfalz

27.10.2009

-

JA ab

2 WE

JA

Saarland

21.11.2007

JA

JA

KEINE

Sachsen

28.12.2009

-

JA

JA

Sachsen-Anhalt

16.12.2009

LBO enthält derzeit keine Verpflichtung

Schleswig-Holstein

22.01.2009

-

  JA*

Nachrüstungspflicht bis zum 31.12.2020

Thüringen

05.02.2008

-

JA

JA

* Ausnahmen auch, wenn die Anforderungen mit zumutbaren Mehrkosten bei Änderung baulicher Anlagen verbunden ist.

Stand: März 2010

Quelle: http//www.baurecht.de/gesetze.html

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