KALORIMETA
Liegenschaft
Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung mit KALORIMETA
Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten müssen jährlich abgerechnet werden; ein periodischer Vorgang, der mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Ihre Verwaltung wird deutlich entlastet, wenn Sie die Betriebs- und Heizkosten nahezu zeitgleich erfassen und in einem Vorgang die Abrechnungen erstellen lassen. Nutzen Sie unseren ergänzenden Baustein der Betriebskostenabrechnung für ein wirtschaftlich sinnvolles Service-Paket.

Umlagefähigkeit der Betriebskosten

Fragen zur Umlagefähigkeit der Betriebskosten und den rechtlich zulässigen Berechnungs-maßstäben beantwortet Ihnen der KALORIMETA-Außendienst vor Ort. Die Anzahl der Kostenarten, die wir berücksichtigen sollen, bestimmen Sie selbst. Auch einzelne Mieter bzw. Nutzer oder Nutzergruppen können zum Beispiel von bestimmten Kosten befreit werden. Alle Kostenarten werden in der Abrechnung übersichtlich aufgelistet und sind leicht nachvollziehbar.

Nach dem am 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetz sind die Betriebskosten nach Wohnfläche umzulegen, sofern keine anderweitige Regelung vereinbart ist und keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt. Bisherige Regelungen bleiben bestehen.


Betriebskostenarten

Umlagemöglichkeiten der Betriebskosten

Haben Sie Fragen oder möchten Sie weitere Informationen erhalten? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular oder wählen Sie unseren einfachen und bequemen Internetdienst zur direkten Übertragung Ihrer Daten.

Abrechnung Online

Tragen Sie Ihre Daten einfach online ein. Das und vieles mehr finden Sie bei Öffnet internen Link im aktuellen FensterInternetdienste

In Ihrer Nähe


Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner