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Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung mit KALORIMETA
Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten müssen jährlich abgerechnet werden; ein periodischer Vorgang, der mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Ihre Verwaltung wird deutlich entlastet, wenn Sie die Betriebs- und Heizkosten nahezu zeitgleich erfassen und in einem Vorgang die Abrechnungen erstellen lassen. Nutzen Sie unseren ergänzenden Baustein der Betriebskostenabrechnung für ein wirtschaftlich sinnvolles Service-Paket.

 

Umlagefähigkeit der Betriebskosten

Fragen zur Umlagefähigkeit der Betriebskosten und den rechtlich zulässigen Berechnungs-maßstäben beantwortet Ihnen der KALORIMETA-Außendienst vor Ort. Die Anzahl der Kostenarten, die wir berücksichtigen sollen, bestimmen Sie selbst. Auch einzelne Mieter bzw. Nutzer oder Nutzergruppen können zum Beispiel von bestimmten Kosten befreit werden. Alle Kostenarten werden in der Abrechnung übersichtlich aufgelistet und sind leicht nachvollziehbar.

Nach dem am 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetz sind die Betriebskosten nach Wohnfläche umzulegen, sofern keine anderweitige Regelung vereinbart ist und keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt. Bisherige Regelungen bleiben bestehen.

Betriebskostenart

Umlagefähigkeit nach

Die roten Punkte kennzeichnen die in der Praxis am häufigsten genutzte Umlagemöglichkeit.

Nutz-/Wohn-flächen (m²)

Anzahl der Nutzeinheiten

Personen-anzahl

Messung (Zähler)

Wasserversorgung

-

Entwässerung

-

Betrieb der Waschküche

Treppenhausreinigung

-

Treppenhausbeleuchtung

-

-

Aufzüge

-

Gartenpflege

-

-

Straßenreinigung

-

-

Antennenanlage

-

-

Müllabfuhr

-

Hauswart

-

-

Versicherungen

-

-

-

Grundsteuer

-

-

-

Heizkostenabrechnung

In der Heizkostenverordnung geregelt

Betrieb der Heizungsanlage

In der Heizkostenverordnung geregelt

Schornsteinreinigung

In der Heizkostenverordnung geregelt

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